top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen der Designerin Evelyn Lisi, (nachfolgend Designerin genannt) und dem Auftraggeber.

 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

 

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Designerin nicht schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Designerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Nutzungsbedingungen der online Galerie

2.1 Der Zugang  der online Galerie ist durch ein Passwort gesichert und somit nur registrierten Benutzern gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich, sein persönliches Passwort diskret zu behandeln. Jegliche Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.

 

2.2 Die Veröffentlichung und Reproduktion, der gezeigten Inhalte, jeglicher Art ist strengstens untersagt.

 

2.3 Aus technischen Gründen sind Farbabweichungen zu den Original-Entwürfen möglich.

 

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

 

3.1 An allen Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

3.2 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes ver­einbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designerin.

 

3.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

3.4 Alle Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

 

3.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

3.6 Die Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original ( dies beinhaltet auch die Farbgebung) noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

 

3.7 Die Designerin hat das Recht, auf den Reproduktionen und in Veröffentlichungen über ihre Arbeiten als Urheberin genannt zu werden.

 

3.8 Eintragungen von Schutzrechten in amtliche Register durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.

 

4. Vergütung

 

4.1 Die Anfertigung von Entwürfen, Designs und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, welche die Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.

 

4.2 Die Honorare richten sich nach Art und Umfang der Nutzung gemäß den Angaben des Kunden und werden nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

4.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

4.4 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

 

4.5 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

4.6 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt vorzugsweise per Email. Dem Kunden wird die Rechnung in einer druckbaren Form zur Verfügung gestellt.

 

4.7 Werden die Arbeiten in größerem Umfang, als ursprünglich vorgesehen, sprich für andere, als vertraglich abgesprochene Produkte, genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

4.8 Jede erweiterte Nutzung der Arbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Der Auftraggeber hat für jede zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

 

4.9 Wenn und soweit bei einem Verkauf an einen Kunden der Verkauf der Nutzungsrechte und / oder die Lieferung elektronischer Daten im Lande des Käufers einer Steuer unterliegen, gelten alle genannten Preise netto zuzüglich dieser erwähnten Steuer, die auch im Falle einer eventuell entstandenen Mehrwertsteuer zu tragen ist.

 

4.10 Die Rechnungen sind stets spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen.

 

4.11 Bei internationaler Lieferung außerhalb Europas ist eine Bezahlung im Voraus erforderlich.

 

4.12 Eine Nutzung, Weitergabe und Reproduktion jedweder Art, vor dem Erwerb der Designs, ist nicht zulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

5. Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

 

5.1 Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

5.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Kopien und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

6. Digitale Daten

 

6.1 Nach Übergabe an den Kunden der für den Auftrag relevanten Daten besteht keine Verpflichtung seitens der Designerin Datenträger, Dateien oder Daten aufzubewahren, vor Verlust zu sichern oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Verfügung zu stellen. Ab Übergabe obliegt es dem Kunden seine erworbenen Arbeiten, Entwürfe, Illustrationen, Daten, Datenträgern und Dateien entsprechend vor Verlust zu schützen.

 

6.2 Hat die Designerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

6.4 Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Designerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

7. Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

7.1 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.2 Von allen vervielfältigten und reproduzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin Musterbelege, unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

7.3 Die Designerin ist berechtigt, alle von ihr gestalteten Produkte des Auftraggebers und eigene Bilder zu diesen, zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien, auch unter Namensnennung des Auftraggebers und ihres eigenen Namens, unter vorheriger Absprache bezüglich des Zeitpunktes der Veröffentlichung, zu publizieren.

 

8. Abnahme

 

8.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

 

8.2 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Wochen (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei der  Designerin geltend zu machen. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

8.3 Mit der Abnahme der Werke durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

 

8.4 Die Abnahme entbindet die Designerin von allen weiteren Pflichten (mit Ausnahme der Gewährleistung) und verpflichtet den Auftraggeber die im Folgenden von der Designerin gestellte Rechnung fristgerecht zu vergüten. 

 

9. Haftung

 

9.1 Die Designerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Designerin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

 

9.3 Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

9.4 Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

 

10. Gewährleistung

 

10.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

10.2 Die Designerin versichert, alleinige Inhaberin sämtlicher Rechte an den Arbeiten zu sein.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin.

 

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

11.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin.

 

11.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

11.5 Die Designerin ist jederzeit berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Für eine Design-Leistung gelten die zum Zeitpunkt der Auftraggebung gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Designerin.

bottom of page